Anmeldung zur Warteliste

Es ist jederzeit möglich, sich für den Instrumentalunterricht, die Chöre, die musikalische Früherziehung und die Kunstschulen anzumelden. Die Vormerkung für einen Ausbildungsplatz kann persönlich, telefonisch (02236/33024) oder per Email: info@musikschulverband.at erfolgen. Die Vergabe eines Ausbildungsplatzes erfolgt nach Maßgabe freier Plätze.

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Anmeldung zur Warteliste

Die Anmeldung in der Musikschule kann jederzeit erfolgen und ist mit Beginn des Unterrichts bis zum Ende des Schuljahres verbindlich. SchülerInnen, die bereits aufgenommen wurden, haben ebenfalls bis spätestens 20. Juni des Schuljahres um neuerliche Aufnahme für das nächste Schuljahr anzusuchen.

Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat der Musikschule oder online. (Link)

Infobox

Ein Eintritt während des laufenden Schuljahres ist möglich, wenn es die räumlichen und personellen Verhältnisse zulassen.

Abmeldung

Eine Abmeldung vom Unterricht kann nur am Ende des Schuljahres und in schriftlicher Form zur Kenntnis genommen werden.

Ferien

Schuljahr, Ferien und schulfreie Tage decken sich mit dem allgemeinen Schulzeitgesetz.

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FAQ's

Wie kann ich mich anmelden?
Wann erfahre ich, ob ich einen Ausbildungsplatz bekommen habe?
Warum bin ich auf der Warteliste?
Wie viel kostet der Unterricht?
Wie bekomme ich ein Instrument?
Leihinstrumente:
Muss ich üben?
Was haben meine Eltern zu tun?
Was passiert wenn ich krank oder schulisch verhindert bin?
Muss ich bei Konzerten auftreten?
Was sind Ergänzungsfächer und muss ich da mitmachen?
Wie werde ich bei Erkrankung des Lehrers verständigt?
Gibt es Ermäßigungen?
Wann und wie kann ich meine Ausbildung beenden?
Wie erfolgt die Verrechnung?